BV 27/3 Zentrum für seelische Gesundheit

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT BEHINDERTER MENSCHEN
LANDTAG DRUCKSACHE 27/03
27. WAHLPERIODE 3. Dezember 2021

Thema: Regionale Budgets für selbstbestimmtes Leben im Sozialraum in der Teilhabe (SGB IX) und in der Psychiatrie (SGB V) – Zentrum für seelische Gesundheit jetzt!

Beschlussvorschlag der Fraktion: Arbeitskreis Neue Psychiatrie im Bremer Westen

Die Bürgerschaft behinderter Menschen stellt fest:

Mit dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX) wurden die individuellen persönlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt der Bedarfsermittlung, Beratung, Beantragung und Bewilligung von Leistungen gestellt. Besondere Wohnformen gibt es nicht mehr. Im Mittelpunkt steht das Leben und Arbeiten im vertrauten Umfeld und im Sozialraum.

Im Bereich der Versorgung für Menschen mit psychosozialen Gesundheitsproblemen, seelischen Beeinträchtigungen und Suchtproblemen (SGB V) gibt es in Bremen ein Konzept „Bremen ambulant vor Ort (BravO)“. Inhalt von BravO ist die Versorgung von akut psychiatrischen Patient*innen in gewohnter Umgebung. Damit soll eine kürzere Verweildauer in der stationären psychiatrischen Klinik erreicht werden.

Das Konzept des „Arbeitskreises Neue Psychiatrie im Bremer Westen“ geht weit darüber hinaus. Kern des „West-Konzepts“ ist ein neues „Zentrum für seelische Gesundheit“ mit Standort im Bremer Westen. Zwei Drittel der zur Region Bremen-West zählenden stationären Plätze sollen aus dem Klinikum Bremen-Ost in ambulant unterstützte Plätze in dem neuen Zentrum im Bremer Westen umgewandelt („transformiert“) werden. Das dritte Drittel der stationären Plätze soll als Krisenort ebenfalls Teil des „Zentrums für seelische Gesundheit“ werden. Die Gelder für die stationären Krankenhausplätze sollen in ein regionales Budget umgewandelt werden. Das Zentrum für Seelische Gesundheit ist sozusagen die „Basis“ mit einem kleinen Kontingent an stationären Notfallplätzen. Der Schwerpunkt liegt darin, die im Stadtteil lebenden Psychiatrie-Patient*innen Träger übergreifend ambulant zu versorgen und in den Sozialraum zu integrieren. Das neue „Zentrum für seelische Gesundheit“ soll von Anfang an unter Beteiligung der regionalen Bevölkerung und der Betroffenen aus der Stadtteil-Identität heraus entstehen. Diese Orientierung auf sozialräumliche Budgets soll schrittweise auf das ganze Bremer Stadtgebiet ausgeweitet werden.

Die 27. Bürgerschaft behinderter Menschen fordert den Senat und die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft auf:

Die Senatorin für Gesundheit und die Senatorin für Soziales werden gebeten, die Weiterentwicklung von „Bremen ambulant vor Ort (BravO)“ zu einem regional und ambulant ausgerichteten „Zentrum für seelische Gesundheit“ nach besten Kräften zu unterstützen. Das gilt besonders für die Suche nach einem Standort für das neue „Zentrum für seelische Gesundheit“ und für die Umwandlung der Gelder aus der stationären Psychiatrie in regionale Budgets. Das Modell-Konzept aus dem Bremer Westen soll mit den im Bremer Landeshaushalt 2022/2023 eingestellten Geldern sobald wie möglich verwirklicht werden. Die sozialräumliche Orientierung mit regionalen Budgets ist im Sinne des West-Konzeptes schrittweise auf das ganze Bremer Stadtgebiet zu übertragen.
Für die Fraktion: Ulrich Wesseloh

Schriftliche Stellungnahme wird bis zum 31. März 2022 an den AK-Protest erbeten

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